Hat ein Telemedienanbieter zur Wahrung des Jugendschutzes personenbezogene Daten von Minderjährigen erhoben, etwa durch Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen, oder anderweitig gewonnen, so darf er diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke verarbeiten.
§ 20 TTDSG Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
TTDSG mit letzter Änderung durch Art. 4 G vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3544, 3545).