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Zitierweise von Gesetzen

Für Nicht-Jurististen ist die korrekte Zitierweise von Gesetzen nicht selbsterklärend. Die korrekte, präzise Zitierung ist jedoch wichtig, damit für alle Leser der genaue Bezug ersichtlich wird. Wie also Gesetze korrekt zitieren?

Elemente der Quellenangabe

Eine vollständige Angabe enthält:

  • Paragraf: im Gesetz mit § gekennzeichnet
  • Absatz: im Gesetz mit (1), (2), … gekennzeichnet
  • Satz: im Gesetz mit 1, 2, … gekennzeichnet
  • Buchstabe: im Gesetz mit a), b), aa), bb), … gekennzeichnet
  • Kurztitel des Gesetzes: hier TTDSG

Gültige Zitierweisen

Es sind mehrere kürzere bzw. ausführlichere Varianten erlaubt:

  • § 25 Absatz 1 Satz 2 TTDSG (lange Schreibweise)
  • § 25 Abs. 1 S. 1 TTDSG (abgekürzte Schreibweise)
  • § 22 III 1 TTDSG (verkürzte Schreibweise)

Gesetzesname im Fließtext

Beim ersten Vorkommen sollte der offizielle Titel des Gesetzes ausgeschrieben werden. Bei weiteren Vorkommen reicht die Kurzform. Der offizielle Titel ist dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen unter https://www.bgbl.de oder einfacher unter https://www.gesetze-im-internet.de. Über deren Suche ist das Gesetz ab Veröffentlichung leicht zu finden.

Beispiel: TTDSG

TitelGesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
KurztitelTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
AbkürzungTTDSG

Standortdaten werden in § 13 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) behandelt. Im TTDSG finden sich weiterhin …

Aktualisiert zuletzt am 21.08.2021 Zitierweise Druckversion Fehler gefunden